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Foto: Axel Hasselmann
@Thomas: Tja. Dann gibst Du mir eben eine 6. Kann ich leider auch nicht ändern.
Um es aber nochmal zu erklären: Ich würde den Pfingsttermin ja gerne absagen. So bald wie möglich. Du hast ja offensichtlich die diesbezüglichen Facebook-Posts gesehen. Umso weniger verstehe ich, dass Du das Dilemma nicht verstehst. Hier drunter noch mal gekürzt die Begründung. Übrigens haben z.B. Niedersachsen und Hamburg ihre Verordnungen diesbezüglich konkretisiert. Dort sind bis zum 31. August alle Veranstaltungen mit 1000+ Besuchern untersagt. Wäre die OBS-Location 200 Meter weiter östlich beheimatet, jenseits der Weser in Niedersachsen, wäre Plan B von mir schon veröffentlicht worden.
Laut unserem Landtagsabgeordneten "wird NRW für die Festsetzung bzgl. Größe und Datum noch Zeit brauchen". Auch unser Bürgermeister, der Leiter des Ordnungsamtes und unser örtlicher Bundestagsabgeordneter bringen sich in dieser Sache ein. Nützt aber alles nichts, denn in der aktualisierten CoronaSchutz-Verordnung des Landes NRW in der Fassung, die morgen, am 20.04.2020, in Kraft tritt, tauchen weder das Wort "Großveranstaltung", noch das Datum "31. August" auf. Alles, was da steht, ist, dass sämtliche Veranstaltungen bis zum 04. Mai untersagt sind.
Da ist fĂĽr alle Veranstalter, deren Veranstaltungen nach dem 04. Mai geplant sind, katastrophal.
Die Konsequenz ist maximales Planungschaos, maximale Rechtsunsicherheit und maximales Risiko, mit Regressforderungen ĂĽberzogen zu werden - fĂĽr alle Veranstalter.
Jeder weiĂź doch, dass Veranstaltungen mit sagen-wir-mal mehr als 100 Menschen auch nach dem 04. Mai und - so zumindest aus jetziger Sicht - mindestens bis 31. August verboten bleiben sollen.
Die Landesregierung NRW setzt dies aber nicht um.
Dies betrifft nicht nur Festivals, größere Clubveranstaltungen und Stadtfeste, sondern auch Schützenfeste, Kirmes-Feiern, Sportfeste etc. Da wird nun jedem Veranstalter selbst überlassen, das Risiko einzugehen, eigenmächtig abzusagen, ohne Rückhalt durch eine Landesverordnung oder kommunalbehördliche Allgemeinverfügung.
Sagt man die Veranstaltung ab, kommen u.U. Forderungen für Ausfallgagen, Nebenleistungen von Kartenbesitzenden, Ausfallzahlungen für entgangene Dienstleistungsaufträge auf die Veranstalter zu - zusätzlich zu den Einnahmeverlusten.
Das ist nicht nur eine vage Furcht. Wie das Immergut-Festival, das selbsttätig vom Pfingstwochenende auf das erste Septemberwochende verlegt wurde, erfahren musste, gab es keine 24 Stunden später Forderungen nach Ausfallgagen-Zahlungen.
Das OBS am Leben zu erhalten wird so schon schwierig genug - wenn allerdings zusätzlich zu den Einnahmeverlusten solche Regressforderungen auf uns zukommen, würde das Überleben unseres Festivals (und auch der Firma Glitterhouse) tatsächlich mehr als schwierig, wenn nicht gar unwahrscheinlich.
Sagt man nicht ab, macht man sich lächerlich, unglaubwürdig, verliert das Kundenvertrauen und geht fahrlässig mit dem Gesundheitsschutz um.
Du kannst mir glauben, dass ich diese gruselige Situation lieber heute als morgen aufgelöst sehen würde. Seit dem 14. März warten wir auf eine konkrete Ansage. Die - obwohl sie in anderen Bundesländern ab morgen gilt - in NRW einfach ausbleibt.
Ich hoffe, dass der Druck, der mittlerweile auf die Landesregierung NRW durch Veranstalterverbände aufgebaut wird, dazu führt, dass hier nicht erst Ende des Monats eine Definition von Großveranstaltung und der Untersagungszeitraum bis 31. August in der NRW-Verordnung fixiert werden.
Ich versuche 24/7 das OBS zu retten (und damit meine ich nicht die DurchfĂĽhrung des OBS 24 am Pfingstwochenende). Egal, ob es zu Plan B kommt oder zu Plan C - schwierig, das Festival am Leben zu halten wird es so oder so.
Wenn Du da unbedingt einen Schuldigen suchst und den in mir findest - bitteschön. Es sei Dir unbenommen.
Wir halten euch bzgl. neuer Entwicklungen auf dem Laufenden.


