Programm-Diskussion
Foto: Axel Hasselmann
@OBSolute Beginner: Ja, das verstehst Du richtig. Aus völlig unerfindlichen Gründen scheint die Ausfall-Absicherung der bereits im vergangenen September von Olaf Scholz angekündigte "Sonderfonds Kultur" des Bundesfinanzministeriums statt "für Veranstaltungen in der 2. Jahreshälfte 2021" bei Veranstaltungsgrößen ab 2.000 Personen nun frühestens ab 01.09. 2021 zu greifen.
Wie als Hohn besagt die derzeitig gültige CoronaSchutzVerordnung des Landes NRW, dass Musikfestivals erst ab 01. September in der Inzidenzstufe 1 stattfinden dürfen, mit einer Obergrenze von max. 1.000 Personen. Im Gegensatz dazu dürfen in Inzidenzstufe 1 (< 35 in Landkreis und Bundesland) Stadt-, Schützen- und Volksfeste ohne Personen-Obergrenze stattfinden. Außer mit "Wahlkampf" ist das durch nichts zu erklären.
Sollte sich in der komemnden CoronaSchV NRW, die ab 24.06. in Kraft treten wird, daran nicht grundlegend etwas ändern, war es das dann.
Läge das OBS-Veranstaltungsgelände 500 Meter weiter östlich, jenseits der weser in Niedersachsen, hätte es die Chance auf ein Pilotprojekt (siehe Watt en Schlick-Festival) gegeben.
Oder gar im an NRW grenzenden Belgien, wo ab Mitte August alle Festivals bis zu 70.000 Personen freigegeben wurden (Pukkelpop, Tomorrowland etc.) - ohne Maske und Abstand wird dort gefeiert werden. Muss man nicht gutheiĂźen - aber ich bin sehr wĂĽtend ĂĽber die Ungleichbehandlung in NRW.


