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582 Einträge
Thomas Thomas schrieb am 20. April 2020 um 09:29
Diese Worte sind genau dieselben, die Herr Striewe bei Facebook für die LANDESREGIERUNG gewählt hat. Da wird der Herr Laschet dann ja wohl auch zu Recht mit Rembert schimpfen dürfen.
mercyofmaria mercyofmaria schrieb am 19. April 2020 um 22:48
@Thomas: Mir fehlen die Worte bei so viel Borniertheit... Deine Beiträge gipfeln in der Formulierung "alle andere Veranstaltungen" - einfach nur niveaulos und kindisch. Bitte verschone künftig die OBS-Gemeinde mit Deinen unqualifizierten Äußerungen. Eigentlich hast Du dich damit selbst disqualifiziert!!! Noch was: Hoffentlich ist Dir klar, dass Rembert Dich wie einen Kunden behandeln muss, sonst hätte er wohl auch andere Worte gewählt bei dieser Frecheit ihm gegenüber! @Rembert: Jeder, der ein bisschen weiter denkt, weiß doch, was alles hinter solch einer Veranstaltung steckt und welche Konsequenzen eine Absage bzw. Verschiebung mit sich bringt. Hoffentlich hat es nun auch der Letzte verstanden dank Deiner sehr ausführlichen Erklärungen! Ich zolle Dir Respekt für Deinen geduldvollen Ton in den Beiträgen (auch bei den Unbelehrbaren, siehe oben...) und mag mir gar nicht ausmalen, welchen Kraftakt Du und Deine Mannschaft in dieser Zeit bewältigen müsst. Ich ziehe den Hut vor Euch!!! Wir sehen uns alle beim OBS 24 - auf alle Fälle, egal wie und wann...
Rainer Rainer schrieb am 19. April 2020 um 22:15
Ich verstehe die dicke Luft hier gerade nicht. Wir sind doch alle ausnahmslos traurig, dass es so gekommen ist wie es gerade läuft. Alle lieben das OBS. Aber die aktuelle Situation macht unseren Wünschen einen Strich durch die Rechnung. Jetzt tun wir alle unser Bestes, dass so wenig zu Bruch geht wie möglich. OBS und Glitterhouse müssen überleben!
rembert rembert schrieb am 19. April 2020 um 20:50
@Thomas: Das musst Du dann die entsprechenden Veranstalter fragen, ich kann es Dir nicht sagen. "Alle anderen Veranstaltungen" stimmt natürlich nicht - allerdings wurden natürlich schon sehr viele Veranstaltungen abgesagt. Vielleicht haben die Veranstalter, die das betrifft, eine Ausfallversicherung, die Pandemien und Epidemien einschließt (haben aber die wenigsten Versicherungen inkludiert - unsere leider auch nicht), oder sie scheuen das angesprochene Risiko nicht, oder ihre Existenz ist durch Absage oder Verschiebung auf nächstes Jahr nicht gefährdet, oder sie wissen von den Regressmöglichkeiten bei willkürlichem Ausfall der Leistung nicht, oder das örtliche Gesundheitsamt hat per Allgemeinverfügung oder Verbotsbescheid die Veranstaltung untersagt, oder sie werden öffentlich gefördert, oder, oder, oder. Unser anwaltlicher Beistand (mit jahrelanger Erfahrung im Veranstaltungsrecht) und auch sämtliche juristischen Kommentare von Verbänden - auch externe Veranstalterverbände wie z.B. der BHDS (Schützenbund) - sind diesbezüglich eindeutig. Deswegen haben ja z.B. Niedersachsen und Hamburg ihre CoronaSchVO entsprechend mit der 1000+ Untersagung bis 31. August versehen.
Thomas Thomas schrieb am 19. April 2020 um 20:16
Dann frage ich mich, warum alle anderen Veranstaltungen in NRW so einfach abgesagt werden konnten.
rembert rembert schrieb am 19. April 2020 um 19:30
@Thomas: Tja. Dann gibst Du mir eben eine 6. Kann ich leider auch nicht ändern. Um es aber nochmal zu erklären: Ich würde den Pfingsttermin ja gerne absagen. So bald wie möglich. Du hast ja offensichtlich die diesbezüglichen Facebook-Posts gesehen. Umso weniger verstehe ich, dass Du das Dilemma nicht verstehst. Hier drunter noch mal gekürzt die Begründung. Übrigens haben z.B. Niedersachsen und Hamburg ihre Verordnungen diesbezüglich konkretisiert. Dort sind bis zum 31. August alle Veranstaltungen mit 1000+ Besuchern untersagt. Wäre die OBS-Location 200 Meter weiter östlich beheimatet, jenseits der Weser in Niedersachsen, wäre Plan B von mir schon veröffentlicht worden. Laut unserem Landtagsabgeordneten "wird NRW für die Festsetzung bzgl. Größe und Datum noch Zeit brauchen". Auch unser Bürgermeister, der Leiter des Ordnungsamtes und unser örtlicher Bundestagsabgeordneter bringen sich in dieser Sache ein. Nützt aber alles nichts, denn in der aktualisierten CoronaSchutz-Verordnung des Landes NRW in der Fassung, die morgen, am 20.04.2020, in Kraft tritt, tauchen weder das Wort "Großveranstaltung", noch das Datum "31. August" auf. Alles, was da steht, ist, dass sämtliche Veranstaltungen bis zum 04. Mai untersagt sind. Da ist für alle Veranstalter, deren Veranstaltungen nach dem 04. Mai geplant sind, katastrophal. Die Konsequenz ist maximales Planungschaos, maximale Rechtsunsicherheit und maximales Risiko, mit Regressforderungen überzogen zu werden - für alle Veranstalter. Jeder weiß doch, dass Veranstaltungen mit sagen-wir-mal mehr als 100 Menschen auch nach dem 04. Mai und - so zumindest aus jetziger Sicht - mindestens bis 31. August verboten bleiben sollen. Die Landesregierung NRW setzt dies aber nicht um. Dies betrifft nicht nur Festivals, größere Clubveranstaltungen und Stadtfeste, sondern auch Schützenfeste, Kirmes-Feiern, Sportfeste etc. Da wird nun jedem Veranstalter selbst überlassen, das Risiko einzugehen, eigenmächtig abzusagen, ohne Rückhalt durch eine Landesverordnung oder kommunalbehördliche Allgemeinverfügung. Sagt man die Veranstaltung ab, kommen u.U. Forderungen für Ausfallgagen, Nebenleistungen von Kartenbesitzenden, Ausfallzahlungen für entgangene Dienstleistungsaufträge auf die Veranstalter zu - zusätzlich zu den Einnahmeverlusten. Das ist nicht nur eine vage Furcht. Wie das Immergut-Festival, das selbsttätig vom Pfingstwochenende auf das erste Septemberwochende verlegt wurde, erfahren musste, gab es keine 24 Stunden später Forderungen nach Ausfallgagen-Zahlungen. Das OBS am Leben zu erhalten wird so schon schwierig genug - wenn allerdings zusätzlich zu den Einnahmeverlusten solche Regressforderungen auf uns zukommen, würde das Überleben unseres Festivals (und auch der Firma Glitterhouse) tatsächlich mehr als schwierig, wenn nicht gar unwahrscheinlich. Sagt man nicht ab, macht man sich lächerlich, unglaubwürdig, verliert das Kundenvertrauen und geht fahrlässig mit dem Gesundheitsschutz um. Du kannst mir glauben, dass ich diese gruselige Situation lieber heute als morgen aufgelöst sehen würde. Seit dem 14. März warten wir auf eine konkrete Ansage. Die - obwohl sie in anderen Bundesländern ab morgen gilt - in NRW einfach ausbleibt. Ich hoffe, dass der Druck, der mittlerweile auf die Landesregierung NRW durch Veranstalterverbände aufgebaut wird, dazu führt, dass hier nicht erst Ende des Monats eine Definition von Großveranstaltung und der Untersagungszeitraum bis 31. August in der NRW-Verordnung fixiert werden. Ich versuche 24/7 das OBS zu retten (und damit meine ich nicht die Durchführung des OBS 24 am Pfingstwochenende). Egal, ob es zu Plan B kommt oder zu Plan C - schwierig, das Festival am Leben zu halten wird es so oder so. Wenn Du da unbedingt einen Schuldigen suchst und den in mir findest - bitteschön. Es sei Dir unbenommen. Wir halten euch bzgl. neuer Entwicklungen auf dem Laufenden.
Ralf Ralf schrieb am 19. April 2020 um 13:20
Thomas , ich interpretiere lieber nicht , ich könnte falsch liegen . Und mir könnte dann auch schlecht werden. An einem so schönem Sonntag.
Thomas Thomas schrieb am 19. April 2020 um 13:10
Ich empfehle hierzu den Post auf Facebook.
Thomas Thomas schrieb am 19. April 2020 um 13:04
Interpretier es, wie du es verstehst. Dann liegst du schon richtig.
Ralf Ralf schrieb am 19. April 2020 um 12:50
Mahlzeit ! Thomas , könntest du deine Mitteilung etwas erläutern ? Verstehe ich nicht ! Ich hoffe , dass es keine Kritik an Rembert sein soll ! Klingt irgendwie so..... Grüsse !
Thomas Thomas schrieb am 19. April 2020 um 12:17
Alle Festivals und Konzerte dürfen abgesagt werden. Nur das OBS nicht.. Ich könnte kotzen. Danke Rembert, Setzen 6!
Stefan Stefan schrieb am 19. April 2020 um 09:42
Reinholds Idee ist super. Die, die es sich finanziell leisten können, verzichten auf die Rückzahlung des Tickets und spenden einen Verzehrbeitrag. Das ist doch Mal ne solidarische Aktion. Rembert, falls Du die Zeit findest, gib doch bitte eine entsprechende Bankverbindung an, auf die wir überweisen können. Kopf hoch, alle zusammen.
Andreas Niggemeier Andreas Niggemeier schrieb am 18. April 2020 um 22:57
Hallöchen, natürlich wird die OBS-Compilation gekauft - und in diesem Jahr verstärkt an die lieben Freunde verschenkt, die man in den letzten Jahren mit OBS- und Glitterhouse-Perlen auf den guten Weg gebracht hat, trotzdem hoffe ich auf ein wie-immer-das-auch-aussehen-mag-Wiedersehen in diesem Jahr!
Reinhold Reinhold schrieb am 18. April 2020 um 11:33
Hallo Rembert, natürlich werde ich keinen Pfennig von meiner Eintrittskarte zurück verlangen und ich wäre auch bereit, "Verzehrgeld" zu spenden. Viele Jahre war das OBS ein wichtiger Teil meines Lebens und das soll auch weiterhin so sein. Lass uns jetzt alle zeigen, dass wir wirklich eine verschworene Gemeinschaft waren all die Jahre. Keep on Rocking.
noch'n C. noch'n C. schrieb am 18. April 2020 um 11:09
Guter Vorschlag von Bent! Es gilt: Kaufen hilft! Es gibt bspw auch noch Konserven auf DVD (OBS 17, 19, 21) beim Glitterhouse: https://mailorder.glitterhouse.com/album/0/0/1097783/bleiben-(obs-17).html Außerdem gibt's noch das OBS 22 auf USB-Stick. Dafür habe ich keinen Link, da nicht in Shop gefunden. Im Zweifel einfach per Mail nachfragen. Damit kann sich ein jeder das OBS ein bisschen nach Hause holen 😉 Und unser hochgeschätztes Haus an der Weser bleibt nicht auf den guten Sachen sitzen! @Rembert Und falls die Produktion für die diesjährige OBS-Compilation schon angelaufen ist, dann kaufen wir die natürlich auch. Frei nach dem Motto: So wäre es gewesen... (Dass das natürlich keine hoffe Priorität bei Dir gehabt haben dürfte in den letzten Wochen, versteht sich von selbst. Ich frage nur für den Fall, dass das Projekt schon vor dem Zusammenbruch in Auftrag gegeben sein sollte...). Haltet die Ohren steif und bleibt gesund!
Rainer Rainer schrieb am 18. April 2020 um 10:14
Hallo Rembert, Pfingsten ohne OBS ist für die Katz. Aber was können wir tun. Auf jeden Fall spenden Matthias und ich als treue OBS-Anhänger unsere Karten und hoffen ganz ganz fest auf 2021! Vielen Dank für Eure Mühen und Nervenstärke!
Bent Bent schrieb am 17. April 2020 um 09:47
Kleiner bescheidener Vorschlag: Auf einem weiteren abgesagten Festival, für dass ich Karten hatte, haben die Festival-Betreiber als (klitze-)kleine Einkunftsmöglichkeit das Merchandising hochgefahren. Dort gibt es nicht nur den bisherigen Merch, sondern die haben extra Designs zur Absage des Festivals aufgelegt und alle Besucher und darüber hinaus zum Einkauf im Webshop eingeladen. Ich würde mir gern ein OSB24-Shirt kaufen. Und vielleicht möchte man auch noch Shirts aus den letzten Jahren kaufen, und Tassen und Sticker und Sampler und wasweißichnoch. Frei nach dem Motto, jeder Fuffi hilft...
Christian Christian schrieb am 16. April 2020 um 23:47
@rembert Alles richtig so, lass dir nur das OBS nicht kleinreden. Egal wann, das nächste OBS wird wieder ganz groß! Selbst wenn ein Laschet eine Sonderregelung durchboxt für NRW, ich würde unter den jetzigen Bedingungen dies Jahr nicht zum OBS kommen wollen. Klar einerseits aus eigener Angst vor dem Virus, aber vor allem würde ich alles tun um schon aus solidarischen Gründen die Kurve flach zu halten. Einfach damit jeder Betroffene und auch alle Anderen jederzeit die beste medizinische Betreuung erhalten können. Wie sind einfach noch lange nicht soweit das abschätzen zu können und solange sind Veranstaltungen dieser Art Tabu. Natürlich müsst ihr euch an sämtliche Rahmenbedingungen halten bei einer Absage. Vielleicht könnt ihr ja zum OBS was lustiges aus dem Garten streamen, das wäre nett.
rembert rembert schrieb am 16. April 2020 um 14:57
@Marc: Ähm, ich will da nicht klugscheißen, aber die allgemeine Definition einer Großveranstaltung hat lediglich Belang, wenn es z.B. um Sicherheitsaspekte etc. jenseits von Epidemien, Pandemien o.ä. geht, Die Unterscheidung zu Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchenden wurde nach der Duisburger Love-Parade-Katastrophe aus dem Boden gestampft. Die Corona-Schutzverordnungen der Länder bzw. die damit einhergehenden Allgemeinverfügungen oder Verbotsbescheide der kommunalen Behörden sind hier übergeordnetes Recht und ghen mit dem Begriff Großveranstaltung unterschiedlich um. Schon vor vier Wochen wurden ja "Großveranstaltungen" mit mehr als 1.000 Besuchenden in NRW untersagt, erst durch die vorletzte Aktualisierung der Corona-SchV NRW wurden bekanntlich alle, auch kleinere, Veranstaltungen untersagt. Das soll nur heißen, dass das Wort "Großveranstaltung" in Bezug auf die CoronaSchV eine andere Bedeutung hat als im sonstigen Veranstaltungsalltag. Die Untersagung bis 31. August wird auch als "Großveranstaltung" bezeichnete Schützenfeste, Kirmes etc.en betreffen - und die haben sicher nicht alle 5.000 Besuchende. Im Übrigen hat die gestrige Runde aus Bundesregierung und Ministerpräsidenten/innen den Bundesländern ausdrücklich die Definition überlassen, was unter "Großversanstaltung" zu verstehen ist. Das OBS z.B. wird definitiv (und richtiger Weise) eine "Großveranstaltung" im Sinne der in den nächsten Tagen zu erwartenden aktualisierten CoronaSchV sein. Und dann wird es auch Offizielles von uns geben.
Marc Marc schrieb am 16. April 2020 um 12:38
Eine Großveranstaltung beginnt doch wohl erst ab 5000 Besucher, oder?
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